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Rechtsanwalt Dr. Stephan Weinert hat in Bremen Rechtswissenschaften studiert und dort auch sein Erstes Juristisches Staatsexamen abgelegt. Nach Ableistung des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg hat er vor dem Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden. Seit dem Jahre 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2010 erwarb er den Fachanwaltstitel für Strafrecht.

Parallel zu seiner beruflichen Tätigkeit hat er auf dem Gebiet des Strafprozessrechts promoviert. Seine prämierte Dissertation mit dem Titel „Die Verletzung von Qualitätssicherungsvorschriften im Strafverfahren: Eine Lücke in der Lehre von den Beweisverwertungsverboten“ wurde mit der Note „summa cum laude“ bewertet.